Ab dem Schuljahr 2023/ 2024 gelten für alle hessischen Schulen verbindliche neue Richtlinien für die
Bewertung der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik bei schriftlichen Leistungsnachweisen (Klassenarbeiten, Lernkontrollen, Tests) in allen Unterrichtsfächern. Dabei orientieren sich die Lehrkräfte aller Fächer an den Vorgaben des Landes Hessen (VOGSV) und Ausführungen des Schulamtes Fulda. Im Zuge dessen wird ein einheitlicher Fehlerindex bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten in allen Unterrichtsfächern eingeführt, um die die Vergleichbarkeit und Transparenz in der Benotung der Rechtschreibleistungen zu stärken.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Schreiben:
Information zur Bewertung schriftlicher Leistungsnachweise an der Bardoschule.pdf
Auch möchten wir Sie auf die Homepage des Hessischen Kultusministeriums verweisen: